Im öffentlichen Vergabeverfahren wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt – da sind sich § 127 GWB und § 58 VgV einig. Dabei dürfen Auftraggeber Dumpingangebote nicht dadurch verhindern, dass Sie beim Preis (Honorar) auf die „Medianmethode“ setzen, und dem Bieter, dessen Angebotspreis in der Mitte des Preisspiegels aller Mitbieter liegt, die höchste Punktzahl geben. Das hat die Vergabekammer (VK) des Bundes entschieden.
Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren von der EU überprüft und im Regelfall auch angepasst. Zum 01.01.2024 ist die nächste Anpassung fällig. Die neuen Werte sind von der ...
Am 23.08.2023 ist die „Verordnung der Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) ...“ im BGBl veröffentlicht worden. In ihr ist u. a. geregelt, dass die ...
Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ ist mit Wirkung zum 16.10. verbessert worden. Darauf hat Bundesbauministerin Klara Geywitz hingewiesen. Es gelten folgende Eckpunkte.
Die Bundesregierung hat beim „Wohnungsbaugipfel“ am 25.09.2023 ein 14-Maßnahmen-Programm vorgestellt, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren.
Es ist nicht verboten, dass ein Planer in seinem Honorarangebot eine Lph mit Null Euro bewertet (solange das Angebot insgesamt noch auskömmlich ist). Unzulässig ist es aber, wenn man das Null-Euro-Angebot so ...
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Am 23.08.2023 ist die „Verordnung der Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) ...“ im BGBl veröffentlicht worden. In ihr ist u. a. geregelt, dass die Auftragswertermittlung von Planungsleistungen in § 3 Abs. 7 S. 2 VgV gestrichen wird. Tausende öffentliche Planungsaufträge mehr müssen jetzt EU-weit ausgeschrieben werden. Da die Verordnung am Tag nach der Veröffentlichung im BGBl in Kraft tritt, ist sie seit dem 24.08.2023 verbindlich anzuwenden.