24.11.2025 · Nachricht · Gesetzesvorhaben
Der „Bau-Turbo“ ist da: Anhand dreier Experteninterviews sich schnell in die Materie einarbeiten
| Am 29.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus und zur Wohnraumsicherung“ (Abruf-Nr. 251240 ) in Kraft getreten. Teil der Neuregelungen ist mit § 246e BauGB der „Bau-Turbo“. Mit ihm soll der Wohnungsneubau beschleunigt werden. Ob die Neuregelungen diesem Anspruch gerecht werden, hat die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. mit drei Experten zu drei Schwerpunkten besprochen. Die Interviews wurden aufgezeichnet und sind frei verfügbar. |
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