Wird ein Werkunternehmer (dazu gehören auch alle Planungsbüros, denn sie sind Werkunternehmer im Sinne des Werkvertragsrechts) gekündigt, und bringt der Bauherr unmissverständlich zum Ausdruck, dass er eine Nachbesserung etwaiger Mängel ablehnt, ist auch keine Abnahme mehr erforderlich. Damit wird die kündigungsbedingte Vergütung des Werkunternehmers auch ohne Abnahme fällig. So lautet eine – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des KG Berlin.
Im neuen Bauvertragsrecht ist geregelt, dass Ihr Auftraggeber auch anordnen kann, dass Sie Ihre Leistung (Ihre Planung) ändern. Dafür hat der Gesetzgeber ein eigenes Vergütungssystem geschaffen (§ 650b und c BGB).
Der Schadenersatzanspruch gegen einen Architekten, der für die Errichtung eines mangelhaften Bauwerks haftet, kann nicht (mehr) nach den fiktiven Kosten bemessen werden, die anfallen würden, wenn der Auftraggeber den ...
Wenn Sie als „vergabebetreuendes“ Büro gegen Auflagen aus dem Förderbescheid verstoßen, riskieren Sie, schadenersatzpflichtig zu werden. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Thüringen. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse.
In vielen Bauverträgen ist fast immer als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) geregelt, dass Stundenlohnarbeiten nur abgerechnet werden, wenn sie schriftlich beauftragt werden oder wenn abgezeichnete Stundenlohnzettel ...
Auch einer Partei, die ein Privatgutachten vorlegt, steht rechtliches Gehör zu. Ein Privatgutachter muss vom Gericht angehört werden, wenn sich das Gericht bei der Beweiswürdigung mit seinen schriftlichen ...
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
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Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
Streitigkeiten mit dem Auftraggeber über den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang sind nicht selten. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die von Ihrem Auftraggeber angeordnete Leistungsänderung bei Ihnen eine extra zu vergütende zusätzliche Leistung ist. Um das zu bewirken, können Leistungseinstellungen oder sogar schon deren Androhung beim Auftraggeber wahre Wunder bewirken. Nach dem neuen Architekten- und Ingenieurrecht im BGB sieht das aber anders aus. Lernen Sie die neue Rechtslage kennen und ...