Die ordnungsgemäße Grundlagenermittlung betrifft auch wirtschaftliche Folgen eines Bauvorhabens. Insbesondere soll sie den Bauherrn über die erwarteten Kosten informieren, damit er sich auf einer geeigneten Grundlage für die Durchführung des Vorhabens entscheiden kann. Es besteht aber keine allgemeine Verpflichtung, in jeder Hinsicht die Vermögensinteressen des Bauherrn wahrzunehmen. Das hat das OLG Frankfurt in einem „Denkmalschutz“-Fall entschieden, in dem dem Bauherrn eine Steuerersparnis nach § 7h ...
Viele Auftraggeber glauben, mit der Beauftragung der Grundleistungen der Lph 8 alle Fragen der Organisation der Bauabwicklung und Qualitätssicherung an den Objektplaner übertragen zu haben. Hinzu kommt, dass die ...
Wie intensiv muss die Qualitätsüberwachung der Bauausführung sein? Diese Frage treibt alle Planungsbüros um, weil das vom Verordnungsgeber im Rahmen der Basishonorarsätze geregelte Honorar für die Lph 8 keineswegs ...
Abschlagszahlungen haben nur vorläufigen Charakter. Leistet der Auftraggeber Abschläge, ist damit kein (Teil-)Anerkenntnis verbunden. Das hat das OLG Frankfurt noch einmal bekräftigt. Für Sie birgt diese Rechtsprechung nicht nur das Risiko einer späteren Honorarkürzung bei Leistungen, die z. B. in den letzten fünf Abschlagsrechnungen ohne Beanstandung als erbracht eingestuft worden waren. Sie offeriert Ihnen auch die Möglichkeit, die eigene Rechnung nachzubessern.
Die Abgrenzung der Lph 3 von der Lph 5 macht im Leistungsbild Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Probleme. PBP greift das Thema anhand eines Leserfalls (Planung für die Deutsche Bahn AG) auf und gibt ...
Ein Leser fragt: Kann die Abnahme unserer Planungs- und Bauüber-
wachungsleistungen unmittelbar nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts oder der Fertigstellung von Technischen Anlagen erfolgen? Denn der ...
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Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
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Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
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Beim Bauen im Bestand stellt sich des Öfteren folgendes – auch von der Rechtsprechung aufgegriffenes – Szenario: Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung ist die bestehende Bausubstanz (so wie vorgefunden) zugrunde gelegt worden. Im Zuge der Bauantragsbearbeitung oder des Planfeststellungsverfahrens stellt sich aber heraus, dass der Bestandsschutz gar nicht so umfassend war wie angenommen. Nicht nur kosten- und zeitintensive Nachplanungen sind die Folge, sondern auch die Frage, wer dafür aufkommen muss.