Mieter M. wendet sich entsetzt an die Hausverwaltung und teilt mit, dass in seiner Wohnung im dritten Obergeschoss nicht nur einzelne Ameisen aufgetreten seien, sondern diese sich zu einer Ameisenstraße versammelt hätten. Er sei sich hinsichtlich des Auftretens der Ameisen keiner Schuld bewusst. Er habe keine Lebensmittel offen stehen lassen und habe auch keine einzige Ameise über das Treppenhaus mit in seine Wohnung genommen. Nach Besichtigung der Situation meint der Hausmeister, der Ameisenbefall sei ...
Eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf ist wirksam, wenn sich der Vermieter auf ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB berufen kann. Hierzu muss er die Räume als Wohnung für sich, seine ...
Nach § 574 Abs. 1 S. 2 BGB kann der Mieter sich nicht auf einen Härtefall berufen, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Gilt dies auch, wenn der Vermieter ...
Eine Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, wenn dem Mieter ohne angemessene Kompensation eine unrenovierte Wohnung überlassen wird. Welche Folgen hat dies für die Erhaltungslast des Vermieters? Kann der Mieter ...
Nach einer Mängelanzeige des Mieters ist der Vermieter verpflichtet, dem Mangel nachzugehen. Daher ist er berechtigt, den Mangel zu besichtigen und nach Beseitigung des Mangels durch einen Handwerker die ...
Die Einladung zu einer Eigentümerversammlung darf den Teilnehmerkreis nicht einschränken. Andernfalls sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse wegen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentumsrechts ...
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Wird in einem Mietvertrag als Nutzungszweck der Betrieb einer Spielhalle vereinbart und werden die landesrechtlich geregelten Mindestabstände zwischen Spielhalle und geschützten Einrichtungen (hier: Schule) unterschritten, begründet die Nutzungsuntersagung der Spielhalle durch die
zuständige Behörde einen Mangel der Mietsache (OLG Dresden 24.6.20,
5 U 653/20, Abruf-Nr. 218137 ).