§ 556 Abs. 2 BGB erlaubt es dem Vermieter, Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu vereinbaren, verpflichtet ihn in diesem Fall aber, über die Vorauszahlungen nach den (nicht abdingbaren) Regularien des § 556 Abs. 3 BGB i. V. m. § 259 Abs. 1 BGB abzurechnen. Umfang und Reichweite der Kontrollrechte des Mieters sind häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der BGH hat nun über das Belegeinsichtsrecht des Mieters entschieden, wenn der Vermieter ein konzernverbundenes Unternehmen damit ...
Schädlinge stellen einen Mietmangel dar, den grundsätzlich der Vermieter beseitigen muss. Er kann die Arbeiten nicht davon abhängig machen, dass der Mieter auf eigene Initiative und Kosten eine Ersatzunterkunft sucht ...
Jede bauliche Veränderung (hier: Anbringen eines Klimageräts) bedarf eines wirksamen Beschlusses durch die Eigentümerversammlung. Selbst wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorläge, müsste ein entsprechender ...
Einzelne Wohnungseigentümer sind nicht zur Einberufung von Eigentümerversammlungen befugt. Tun sie dies trotzdem, können sie im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zum Widerruf der Einberufung verpflichtet werden. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist gegen die unbefugt einberufenden Miteigentümer zu richten (AG Tettnang 9.2.21, 8 C 95/21, Abruf-Nr. 226815 ).
In der Instanzrechtsprechung werden unter Hinweis auf die unbefriedigenden Folgen der beschränkten Wirkung der „Schonfristzahlung“ auf die fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB und einen daraus ...
Die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts stellt keinen Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 S. 1 BGB dar. Sie führt nicht zur Unmöglichkeit der vertraglich ...
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Die Neuregelung der baulichen Veränderungen in § 20 WEG n. F. ist als wesentlicher Auslöser für das WEMoG zu sehen. Die Vorschrift tritt an die Stelle von § 22 Abs. 1 und 2 WEG a. F. Der folgende Beitrag erläutert das Wesentliche.