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  • 21.04.2022 · Nachricht · Zwangsverwaltung

    Eigentümer einer zwangsverwalteten Wohnung hat kein Stimmrecht

    | Ist über ein Wohnungseigentum nach § 146 Abs. 1 ZVG die Zwangsverwaltung angeordnet worden, wird dem Eigentümer gemäß § 148 Abs. 2 ZVG das Recht zur Verwaltung und Nutzung des Wohnungseigentums entzogen. Dies hat zur Folge, dass das Stimmrecht grundsätzlich dem Zwangsverwalter zusteht (AG Duisburg-Ruhrort 19.4.21, 28 C 53/20, Abruf-Nr. 228413 ). |