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  • 20.05.2022 · Nachricht · Eigenbedarf

    Erhöhter Bestandsschutz durch AGB

    Durch Allgemeine Vertragsbestimmungen des Vermieters kann die Eigenbedarfskündigung beschränkt werden, indem dem Mieter ein höherer als der gesetzliche Bestandsschutz eingeräumt wird. Für eine Kündigung genügt dann das in § 573 Abs. 2 BGB genannte berechtigte Interesse des Vermieters nicht (LG Berlin 27.10.21, 65 S 125/21, Abruf-Nr. 228966 ).