Zu dem bislang bestehenden 15-prozentigen Kürzungsrecht ist mit der Heizkostennovelle 2021 ein zweifach gegliedertes 3-prozentiges Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV hinzugekommen (BGBl. 21, 4967). Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.
Über die Grundzüge der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach der Neuregelung gemäß § 18 Abs. 1 WEG n. F. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, haben wir in MK 22, 238, ...
Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist der wohl mit Abstand wichtigste Kündigungsgrund. Dies liegt zum einen daran, dass die Tatbestandsvoraussetzungen vermeintlich einfach festzustellen sind und zum anderen ...
Nicht nur der Kündigungstatbestand des Eigenbedarfs hat es „in sich“, sondern auch die Anwendung der §§ 574 ff. BGB auf den Widerspruch des Mieters. Der BGH hat sich jüngst mehrfach mit dem gesundheitlichen ...
Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters zurechnen lassen – auch bei Verwirklichung eines Straftatbestands, z. B.
einer Unterschlagung (OLG Düsseldorf 5.7.22, I-24 U 5/21, Abruf-Nr.
Bei Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen kommt i. d. R. eine vertragliche Vereinbarung über die Erhöhung der Miete auf die neue Miethöhe zustande. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verlangen den ...
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Wird der Verwaltervertrag vor dem Inkrafttreten der Neufassung des WEG am 1.12.20 ohne wichtigen Grund gekündigt, hat der Verwalter einen Vergütungsanspruch bis zum Vertragsende, jedoch nur für sechs Monate nach dem 1.12.20 (LG Köln 9.6.22, 29 S 151/21, Abruf-Nr. 232585 ).