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  • · Fachbeitrag · Heizkosten

    Das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV

    von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf

    | Zu dem bislang bestehenden 15-prozentigen Kürzungsrecht ist mit der Heizkostennovelle 2021 ein zweifach gegliedertes 3-prozentiges Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV hinzugekommen (BGBl. 21, 4967). Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |

    1. Kernpunkte des Kürzungsrechts

    Die für das bisherige Kürzungsrecht anwendbaren Grundsätze des Geltendmachens, der Verjährung usw. gelten auch für die neuen Kürzungsrechte.

    • Bestehende Kürzungsrechte können vom Wohn- und Geschäftsraummieter geltend gemacht werden, auch vom Mieter einer Eigentumswohnung gegen den vermietenden Eigentümer. Letzterer hat aber kein Kürzungsrecht gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.