Ob es sich bei Wohngeldschulden für eine geerbte Eigentumswohnung, die auf die Zeit nach dem Erbfall entfallen, um Nachlassverbindlichkeiten oder (auch) um Eigenverbindlichkeiten des Erben handelt, war bisher streitig. Der BGH entscheidet diese Frage nun dahingehend, dass nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden bei einer Verwaltung des Nachlasses durch den Erben im Regelfall (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben sind.
Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden. Die Videoüberwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist eine Maßnahme zur Verwaltung des ...
Verkauft ein Bauträger ein Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksfläche (hier Stellplatz), muss der Notar prüfen, ob der Bauträger noch befugt ist, das Sondernutzungsrecht zu begründen und zu veräußern.
Der Geschäftsraumvermieter ist ebenso wie der Wohnungsvermieter verpflichtet, die vom Mieter geleistete Barkaution von seinem Vermögen getrennt und insolvenzsicher anzulegen. Diese Verpflichtung endet nicht, bevor er über die Kaution abgerechnet hat. Wie viel Zeit dem Vermieter für die Abrechnung zuzubilligen ist, ist gesetzlich nicht geregelt und lässt sich nur anhand der Umstände des Einzelfalles beurteilen.
Das AG Hannover hat einen Vermieter verurteilt, an seine Mieterin 560 EUR Schadensersatz wegen einer unberechtigten Kellerräumung zu zahlen. Die Klägerin hatte in den zu ihrer Wohnung gehörenden Kellerraum u.a.
Ein Mieter ist seinem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versieht und so an den Vermieter zurückgibt (BGH 6.11.
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Der BGH hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Wohnungseigentümer eine Entschädigung für Vermögensnachteile verlangen kann, die er durch eine von einer benachbarten Wohnung ausgehenden rechtswidrigen Einwirkung auf seine Wohnung erlitten hat, wenn ein Verschulden des Nachbarn nicht festzustellen ist, und ob dies auch im Verhältnis von Mietern gilt, die die Räume von Wohnungseigentümern angemietet haben (BGH 25.10.13, V ZR 230/12).