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Sittenwidriger Bierlieferungsvertrag
| Ein Bierlieferungsvertrag ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft sittenwidrig, wenn ein auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Gastwirts in unvertretbarer Weise eingeschränkt wird.l |
Das ist anzunehmen, wenn die erneut vereinbarte Mindestbezugsmenge in den Vorjahren nicht erreicht wurde, der Gastwirt bei Unterschreiten der Mindestbezugsmenge unabhängig von einem Verschulden zum Schadenersatz verpflichtet ist und ihm während der Laufzeit der Bierbezugsverpflichtung praktisch verwehrt ist, die Gasstätte aufzugeben, während diesen Verpflichtungen keine nennenswerte Gegenleistung des Bierlieferanten gegenübersteht LG Magdeburg 11.1.13, 11 O 1200/12).
Quelle: ID 42468377