21.08.2026 · Nachricht aus MK · Zwangsvollstreckung
Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) einen Beseitigungsanspruch gegen einen vermietenden Wohnungseigentümer erwirkt, scheidet eine Ersatzvornahme nach § 887 ZPO aus, soweit dadurch in den besitzrechtlich geschützten Bereich des Mieters eingegriffen würde. Die Vollstreckung hat über § 888 ZPO durch Zwangsgeld oder Zwangshaft gegen den Eigentümer als Schuldner zu erfolgen (LG Frankfurt a. M. 26.2.26, 2-13 T 7/26, Abruf-Nr. 255318 ).
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20.08.2026 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Solange der Bauträger als primär Haftender in Anspruch genommen werden kann und einer Klage Erfolgsaussichten nicht vollständig abgesprochen werden können, entspricht die gerichtliche Durchsetzung von Mängelrechten ordnungsmäßiger Verwaltung. Verweigert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die Prozessführung, ist die Beschlussersetzungsklage eröffnet (LG Dortmund 4.2.25, 1 S 97/24, Abruf-Nr. 255317 ).
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21.08.2026 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Der BGH festigt in einem aktuellen Urteil (17.7.26, V ZR 162/25, Abruf-Nr. 255187 ) seine Rechtsprechung aus 2025 zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf den Einbau eines Klima-Splitgeräts.
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16.08.2026 · Urteilsbesprechung aus MK · Nachbarschaftsverhältnis
Der Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i. V. m. § 906 BGB ist ein „Klassiker“ unter Nachbarn und bei Gericht. Dem AG München lag nun ein besonders markanter Fall zur Enstcheidung vor.
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30.07.2026 · Urteilsbesprechung aus MK · Mieterhöhung
Nach § 138 Abs. 1 BGB kann ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nichtig sein, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, z. B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten. Bereits die Feststellung des objektiven Tatbestands der Vorschrift kann im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung Schwierigkeiten bereiten, wenn der objektive Marktwert der ...
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30.07.2026 · Nachricht aus MK · Streitwert
Im Räumungsstreit bemisst sich der Streitwert nach der Jahresmiete (§ 41 Abs. 2 GKG). Vereinbarungen über Räumungsfrist, Verzicht auf Räumungsschutz oder Umzugskostenbeihilfe begründen keinen Vergleichsmehrwert, da sie nur Modalitäten der Räumung und Herausgabe betreffen und keinen eigenständigen streitigen Anspruch darstellen. Ein Vergleichsmehrwert für den Verzicht auf Schönheitsreparaturen kommt nur in Betracht, wenn ein streitiger Anspruch über deren Durchführung besteht.
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30.07.2026 · Nachricht aus MK · Wohnraummiete
Wird Wohnraum unter dem Begriff „Leasingvertrag“ gegen eine sog. OWNR-Rate überlassen, ist der Vertrag nach seinem wirtschaftlichen Inhalt und dem übereinstimmenden Parteiwillen als Wohnungsmietvertrag zu qualifizieren. Die §§ 556d ff. BGB sind anwendbar, selbst wenn man einen Leasingvertrag unterstellen wollte (AG Kreuzberg 4.12.25, 23 C 97/25, Abruf-Nr. 254480 ).
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30.07.2026 · Urteilsbesprechung aus MK · Sanierungsmaßnahmen
Der BGH hat die Kompetenzen der Eigentümergemeinschaft im Hinblick auf Sondereigentum gestärkt, auch wenn hierfür die einzelnen Eigentümer kostentragungspflichtig sind. Drohen Teile des Sondereigentums abzubrechen, hat sie die Kompetenz, über Sanierungsmaßnahmen zu entscheiden.
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26.07.2026 · Urteilsbesprechung aus MK · Kündigung
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber – eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentags aufgreifend – die seit der Grundsatzentscheidung des BGH (29.1.01, II ZR 331/00, NJW 01, 1056) anerkannte Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts gesetzlich nachvollzogen (BT-Drucksache 19/27635). Soll die Gesellschaft nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen, ist sie nach dem Gesetz rechtsfähig ...
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25.07.2026 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Bestimmungswidrige Wasseraustritte rechtfertigen es regelmäßig, den Wohnungseigentümer zum Zutritt zu seiner Sondereigentumseinheit und dazu zu verpflichten, Maßnahmen zur Beseitigung des Feuchtigkeitsaustritts zu dulden. Ist das Sondereigentum vermietet, kann die Gemeinschaft vom Sondereigentümer verlangen, auf seinen Mieter einzuwirken und diesen auf Duldung des Betretens der Wohnung in Anspruch zu nehmen (LG Berlin II 22.5.26, 56 S 1/26, Abruf-Nr. 254479 ).
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