23.06.2025 · Nachricht · Wohnraummiete
Nach Auszug: Teiluntervermietung zur WG-Nutzung möglich
| Verlassen Mieter eine bisher familiengenutzte Wohnung und überlassen sie diese ihrem Kind, das einzelne Zimmer mit Kommilitonen teilen möchte, kann eine Untervermietungserlaubnis nach § 553 BGB auch verlangt werden, wenn die Eltern ihren Lebensmittelpunkt verlagert haben. Entscheidend ist, dass sie den Mitgewahrsam nicht vollständig aufgeben und weiterhin zumindest gelegentlich eigene Wohnnutzung ausüben (LG Berlin 18.10.23, 64 S 306/22, Abruf-Nr. 248592 ). |
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