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  • · Fachbeitrag · Musterformulierung

    Gestaltungsvorschlag: Abrechnung der kalten Betriebskosten

    von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf

    | Im Folgenden erhalten Sie einen Gestaltungsvorschlag für die kalten Betriebskosten. Er kann Betriebskostenabrechnungen zugrunde gelegt werden, ist aber nach eigener Einschätzung an den Einzelfall anzupassen. |

    1. Allgemeine Ausfüllhinweise

    Der folgende Gestaltungsvorschlag weist aus Übersichtsgründen nur wenige Betriebskostenarten auf. In der Tagespraxis werden meist etliche zusätzliche Betriebskostenarten umgelegt. Dazu wären anstelle der Zeilen 2 bis 6 des Gestaltungsvorschlags die dem Katalog des § 2 BetrKV entsprechenden Betriebskostenpositionen mit den konkreten Kosten einzutragen. Hat das Haus z. B. keinen Aufzug, werden trotzdem Aufzugsbetriebskosten in die Abrechnung eingestellt, aber mit dem Betrag: „Zurzeit 0,00“.

     

    Die in den Zeilen 1 bis 10 des Gestaltungsvorschlags eingesetzten EUR-Beträge (z. B. Zeile 5 Spalte 2) sind willkürlich gegriffen und nicht verbindlich.