19.03.2015 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Wie erwartet (MK 14, 208, Abruf-Nr. 151723 ) hat der VIII. Zivilsenat des BGH den bereits im Hinweisbeschluss vom 22.1.14 (MK 14, 58, Abruf-Nr. 140816 ) angedeuteten Paradigmenwechsel vollzogen und unter Aufgabe von BGHZ 101, 253 am 18.3.15 (VIII ZR 185/14 und 242/13) entschieden, dass die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einer zu Mietbeginn unrenoviert überlassenen Wohnung auf dem Mieter ohne angemessenen Ausgleich gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ...
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24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Gewährleistungsrecht
Im Rahmen der Gewährleistung gemäß § 634 BGB begründet der Umstand, dass sich der Hauswasseranschluss und der zugehörige Zähler in einem zum Sondereigentum gehörenden Kellerraum eines Wohnungseigentümers ...
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Gewerbliche Zwischenvermietung
Trotz Einführung des neuen § 565 BGB stellen sich bei der gewerblichen Zwischenvermietung von Wohnraum in der Praxis viele Fragen. Dieser Beitrag zeigt, welche Rechtsfolgen bei der Beendigung des ...
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Zahlungsverzug
Hat der Mieter die Miete wegen eines Mangels nach § 320 BGB zurückgehalten, muss er jederzeit mit einer Mängelbeseitigung rechnen und für den Fall Vorkehrungen treffen, dass sein Zurückbehaltungsrecht während seiner Abwesenheit erlischt (BGH 16.9.14, VIII ZR 221/14, Abruf-Nr. 143896 ).
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftlichkeitsgebot
Zur Darlegung eines Verstoßes des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Vergabe von Verwalterleistungen (BGH 17.12.14, XII ZR 170/13, Abruf-Nr. 174417 ).
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Umlageschlüssel
Es steht den Mietvertragsparteien im Wohnraummietrecht frei, anstelle eines konkreten Umlageschlüssels ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen des Vermieters zu vereinbaren, da die Regelung in ...
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Vertragsgestaltung
Die Flüchtlingswelle aus Krisen- und Kriegsgebieten macht die Unterbringungsfrage äußerst dringlich. Das betrifft nicht allein Flüchtlingsheime und Asylantenunterkünfte, sondern vor allem die endgültige Versorgung mit Wohnraum. Viele Vermieter mit Wohnungsleerstand zeigen sich interessiert. Dieser Beitrag zeigt, wie die Vermietung gelingt.