Am 22. und 23.2.13 findet im Kongresszentrum Westfalenhallen Dortmund der Deutsche Mietgerichtstag statt. Die Veranstaltung steht ganz im Zeichen der geplanten Mietrechtsänderungen. Zu diesem Thema sind Vorträge und Arbeitskreise auf höchstem fachlichen Niveau zu erwarten. Renommierte Kenner der Materie – u.a. Prof. Dr. Hubert Schmidt, RiLG a.D. Hubert Blank, VorsRiLG Elmar Streyl, RiBGH Dr. Bernhard Schneider, RiBGH Dr. Karin Milger – befassen sich mit aktuellen Entwicklungen des Mietrechts.
Eine gewerbliche Großvermieterin kann Mahnungen und Folgeschreiben selbst abfassen. Schaltet sie dennoch ein Inkassoinstitut ein, kann sie dessen Kosten mangels Notwendigkeit nicht ersetzt verlangen. Zumindest verletzt ...
Am 1.11.11 trat die umfassend geänderte TrinkwasserV in Kraft. Schon am 12.6.12 legte das Bundesgesundheitsministerium nun einen Änderungsentwurf vor mit für den privaten Vermieter bedeutsamen Änderungen.
Für eine Pachtzinsanpassung gemäß § 20 Abs. 3 SchuldRAnpG sind das ortsübliche Entgelt im Zeitpunkt der letzten Entgeltanpassung und das ortsübliche Entgelt, das durch die seitdem bis zum Zeitpunkt des neuen Anpassungsverlangens getroffenen Pachtvereinbarungen (Neuvertragspachten und Bestandspachten) gebildet wird, gegenüberzustellen. Vertragsabschlüsse, die im Zeitraum zwischen Anpassungsverlangen und dessen Wirksamwerden erfolgen, bleiben außer Betracht.
In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf auch eine Versicherungsgesellschaft niederländischen Rechts als gewerblicher Großvermieter mit inländischem Wohnungsbestand für die Abfassung einer ...
Zur Unwirksamkeit einer Kündigungsklausel in den AGB eines Fitnessstudiovertrags, die das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung unangemessen einschränkt (BGH 8.2.12. XII ZR 42/10, Abruf-Nr. 120967 ).
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In einem Fitnessstudiovertrag hält eine vorformulierte Vertragsbestimmung, die eine Erstlaufzeit des Vertrages von 24 Monaten vorsieht, grundsätzlich der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand (BGH 8.2.12.,
XII ZR 42/10, Abruf-Nr. 120967 ).