Aufrechnungs- und Minderungsausschlussklauseln gehören zum juristischen Standard, wenn ein gewerblicher Mietvertrag erstellt wird. Sie sollen dem Vermieter langwierige Beweisaufnahmen über streitige oder vorgeschobene Mängel ersparen. Er kann so einen Räumungs- und/oder Zahlungsanspruch zügig durchsetzen. Die aktuelle Entscheidung des BGH zeigt aber, dass nicht jede formularmäßige Aufrechnungs- und Minderungsausschlussklausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält.
Nach BGH (MK 06, 189, Abruf-Nr. 062726 ) verstößt die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft beizutreten, gegen § 307 BGB.
Mieter eines Ladenlokals in einem Einkaufszentrum sind in der Regel zugleich Pflichtmitglieder in einer zugehörigen Werbegemeinschaft. Diese wird oft als GbR gegründet. Die Beitrittserklärung kann formularmäßig ...
Seit Kyrill hat die Gefahr von Frühjahrs-, Herbst- und Winterstürmen auch in Deutschland zugenommen. Diese werden zunehmend heftiger und schadensträchtiger. Haben ältere Gebäude und Lagerhallen bei ungünstigen Wind- und Schneeverhältnissen ein hohes Einsturzpotenzial, kann sich das gravierend auf den Fortbestand des Mietverhältnisses auswirken, wie der Fall des OLG Düsseldorf zeigt (16.2.16, I-10 U 202/15, Abruf-Nr. 185881 ) .
Es gehört zum kleinen Einmaleins des Vertragsschlusses. Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Für einen Antrag unter Abwesenden regelt § 147 Abs. 2 BGB, dass der Antrag nur bis zu ...
Nebenabreden unterliegen der Schriftform nach § 578 Abs. 1 und 2, § 550 BGB, wenn sie den Inhalt des Mietverhältnisses gestalten und nach dem Parteiwillen wesentliche Bedeutung haben. Allerdings greift der Formzwang ...
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Das OLG Düsseldorf (9.7.15, I–10 U 126/14, Abruf-Nr. 146197 ) hat über wichtige Grundfragen der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis entschieden. Hier die Fortsetzung mit weiteren Beispielen.