Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag (IAB) für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage (PV-Anlage) allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung nach § 7g Abs. 3 S. 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. So lautet ein Beschluss des BFH (15.10.24, III B 24/24 (AdV), Abruf-Nr. 244577 ) in einem Aussetzungsverfahren.
Durch vorweggenommene Erbfolgeregelungen werden oft Grundstücke zu Lebzeiten übertragen. Handelt es sich um Grundstücke des Privatvermögens, löst die Schenkung an sich keine einkommensteuerlichen Folgen aus, nur ...
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 am 22.11.24 zugestimmt. Das heißt: Der Grundfreibetrag wird von 11.604 EUR auf 11.784 EUR und der Kinderfreibetrag von 6.384 EUR auf 6.612 EUR rückwirkend ab 1.1.24 angehoben.
Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt die obligatorische elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Bereits im Juni 2024 hatte das BMF ein Anwendungsschreiben im ...
In der Handels- und Steuerbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Der BFH (5.6.24, IV R 22/22, Abruf-Nr. 242848 ) hat die Voraussetzungen ...
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Neu! IWW-Webinar Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen
Änderungen durch das JStG 2024, neue Rechtsprechung und Gestaltungsmodelle, knifflige Grenz- und Sonderfälle: Das IWW-Webinar am 24.02.2025 bringt Ihr Beratungswissen zu Photovoltaik-Anlagen in nur 2 Stunden auf den neuesten Stand.
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Prozesskosten sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG). Eine gesetzliche Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Über einen solchen Fall musste jüngst das FG Niedersachsen (15.5.24, 9 K 28/23, Abruf-Nr. 243968 ) entscheiden.