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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Privatwagen statt Firmenwagen genutzt: Kein Werbungskostenabzug bei Dienstreisen

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären ( BFH 21.1.26, VI R 30/24, Abruf-Nr. 253858 ).

    1. Sachverhalt

    Einem Arbeitnehmer stand ein Van als Dienstwagen zur Verfügung. Auch die Ehefrau war zur Nutzung berechtigt. Für beruflich veranlasste Fahrten (Dienstreisen) erstattete der Arbeitgeber die Tankkosten. Bei (in Ausnahmefällen) genehmigter Nutzung eines Privatfahrzeugs für Dienstreisen erstattete der Arbeitgeber nur eine Kilometerpauschale von 0,30 EUR. Dennoch absolvierte der Mitarbeiter im Streitjahr drei Dienstreisen mit seinem privaten Sportwagen und überließ den Van seiner Ehefrau, damit diese während der Dienstreisen mobil blieb.

     

    In seiner Einkommensteuererklärung machte der Arbeitnehmer die mit seinem Sportwagen aus beruflichen Gründen gefahrenen 1.648 km als Werbungskosten geltend. Dabei begnügte er sich nicht mit der Kilometerpauschale, sondern ermittelte die tatsächlichen Kilometerkosten. Diese waren beachtlich: Infolge einer nur geringen Fahrleistung belief sich der Kilometersatz auf 2,28 EUR/km und es ergaben sich 3.758 EUR Werbungskosten.