· Fachbeitrag · Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Liebhaberei bei gewerblicher Tätigkeit: Grundsätze und Besonderheiten im Überblick
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck
Erzielt der Steuerpflichtige mit seiner gewerblichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum anhaltende Verluste, wird das FA regelmäßig misstrauisch werden und in die Prüfung einsteigen, ob die Tätigkeit überhaupt auf Dauer zu einem Totalgewinn führen kann. Der folgende Beitrag zeigt die hierbei zu beachtenden Grundsätze und Besonderheiten.
1. Allgemeine Grundsätze
1.1 Einkünfteerzielungsabsicht als subjektives Tatbestandsmerkmal
Ein gewerblicher Betrieb setzt nach § 15 Abs. 2 EStG u. a. voraus, dass eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Ein (auch für die übrigen Einkunftsarten) maßgebliches Kriterium ist, dass aus der Tätigkeit insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird.
Beachten Sie — Da bei den Gewinneinkunftsarten auch die stillen Reserven der Besteuerung unterliegen, sind diese in die erforderliche Totalgewinnermittlung einzubeziehen (BFH 21.5.25, III R 45/22).
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