Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ist bei Statusentscheidungen in der Sozialversicherung aufgrund einer Prognose für die Zukunft festzustellen. Dies gilt nach einem Urteil des BSG auch für Entscheidungen über das Bestehen einer Familienversicherung für einen bereits abgelaufenen Zeitraum, ohne damit gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes zu verstoßen. Dabei sind die Angaben im Einkommensteuerbescheid eine geeignete Grundlage für die anzustellende nachträgliche Prognose.
Ein Sturz einer Arbeitnehmerin im betriebseigenen Massageraum auf dem Weg zur Massage ist kein Arbeitsunfall, wenn der Betrieb die Massage freiwillig und individuell anbietet. Das SG München ordnet eine solche ...
Bei Abfindungen ist das Interesse groß, die Tarifermäßigung nach § 34 EStG in Anspruch nehmen zu können, um die Steuerlast zu senken. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass kleine Fehler bei der vertraglichen ...
Mit der Aktualisierung seines FAQ-Katalogs (Stand: 25.06.2026) hat das BMF zwei bislang noch offene Praxisfragen zur Aktivrente beantwortet. Betroffen sind untermonatliche Arbeitgeber-Wechselszenarien sowie Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs). LGP zeigt, worauf Arbeitgeber achten müssen.
Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte wegen einer im Dienst erlittenen gesundheitlichen Schädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Der BFH stellt klar: Das ...
Als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ hat der Gesetzgeber in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte verankert; diese ist bis zum 31.12.2027 befristet. Nun hat das LSG Schleswig‑Holstein ...
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In den LStH 2026 wurde der Hinweis auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 1982 gestrichen, in dem der BFH entschieden hatte, dass Vorsorgeuntersuchungen für leitende Angestellte als Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn gehören. Der folgende Beitrag erläutert die Folgen dieser Streichung für die Praxis. Denn mit der Streichung könnte eine Verschärfung bei der Lohnsteuerpflicht einhergehen.