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  • 25.08.2026 · Nachricht · Mutterschutzlohn

    Laufende Elternzeit schließt Anspruch auf Mutterschutzlohn aus

    Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG setzt voraus, dass ein Beschäftigungsverbot alleinige Ursache des Verdienstausfalls ist. Daran fehlt es, wenn die Arbeitnehmerin ohnehin – wegen fortbestehender Elternzeit – keinen Vergütungsanspruch hat. Fällt der Verdienstausfall (auch) aus anderen Gründen an und ist die Kausalität des Beschäftigungsverbots nicht gegeben, besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn. Das ist herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur – und der Sicht schließt sich das LAG Baden‑Württemberg an (Urteil vom 02.12.2025, Az. 11 Sa 36/25, Abruf-Nr. 254674 ).