Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Dienstwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Dienstwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Dienstwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten, so das BSG in zwei Verfahren.
Ein Kommanditist, der nur aufgrund des Gesellschaftsvertrags der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH tätig ist, ist nicht abhängig
beschäftigt, sondern mitarbeitender Unternehmer. So lautet der Leitsatz ...
Die richtige sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) von GmbH ist für GGf sowie ihr Unternehmen von essenzieller Bedeutung. Eine falsche Einstufung kann böse Folgen haben.
Ein GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt. Auch seine Rolle als Stifter und Stiftungsvorstand der Familienstiftung, die die Anteile der GmbH hält, rechtfertigt keine abweichende Betrachtung. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Nordrhein-Westfalen.
Die Insolvenzgeldumlage wird nur auf Entgelte von Arbeitnehmern im arbeitsrechtlichen Sinne erhoben. Das Bestehen einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs 1 SGB IV reicht alleine nicht aus. Das entschied das LSG ...
Minijobber sind für Unternehmen deshalb so interessant, weil hierdurch etwa personelle Engpässe (z. B. durch Krankheit, Urlaubszeit, schwankende Auftragslage) kurzfristig ausgeglichen werden können. Jedoch sind, v. a.
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