12.12.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Sturz in hausinterner Tiefgarage ist kein Arbeitsunfall
| Eine Garage, die an das Wohngebäude angebaut oder als Tiefgarage in das Wohngebäude eingebaut und die durch einen direkten Zugang vom Wohngebäude aus zu erreichen ist, ist Teil des häuslichen Bereichs. Innerhalb dieses Bereichs besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser beginnt erst mit dem Durchschreiten bzw. Durchfahren des Garagentors, so das LSG Hamburg. |
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