· Fachbeitrag · Ehrenamt
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Das sind die Regeln seit 01.01.2026
Die steuerfreie Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale setzen im Gemeinnützigkeitsbereich einen finanziellen Anreiz für das gemeinnützige Engagement. Im Jahr 2026 hat sich die Höhe der Pauschalen geändert. Die Minijobzentrale hat daher die aktuellen Spielregeln zusammengefasst. LGP hat die Eckpunkte für Sie zusammengestellt.
Adressaten der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
Bei der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG) handelt es sich jeweils um eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Je nach Tätigkeit gilt die eine oder andere:
- Die Übungsleiterpauschale richtet sich an Personen, die in Sportvereinen, Volkshochschulen oder ähnlichen Einrichtungen als Übungsleiter oder Trainer tätig sind.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig