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  • · Fachbeitrag · Schwarzarbeitsbekämpfung

    So reagieren Arbeitgeber auf die veränderte Prüfungs‐ und Kontrollpraxis zum 01.01.2026

    von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

    Zum 01.01.2026 ist das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in größten Teilen in Kraft getreten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird zur digitalen Risiko- und Ermittlungsbehörde. Der Gesetzgeber verlagert den Schwerpunkt auf datengetriebene Risikoanalysen, digitale Prüfungen und erweiterte Mitwirkungspflichten der Unternehmen. Datenfehler und strukturelle Unstimmigkeiten geraten künftig früher ins Blickfeld der FKS. Der Beitrag zeigt, wie Arbeitgeber auf die veränderte Prüfungs‐ und Kontrollpraxis am besten reagieren.

    Rechtlicher Hintergrund

    Der Bundestag hat das Gesetz im November 2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 19.12.2025 zugestimmt . Das Gesetz ist zu Teilen bereits 2026 in Kraft getreten (SchwarzArbMoDiG, Abruf-Nr. 251771).

     

    Im Wesentlichen wird mit dem Gesetz die Grundlage für eine weitere Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes der FKS geschaffen. Der Zoll soll künftig durch einen automatisierten Datenabgleich verbessert werden und strukturell und technisch gestärkt werden. Ziel ist es, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungen wirksamer bekämpfen zu können. Die FKS erhält damit die umfassendste Strukturreform seit ihrer Gründung. Künftig stehen zentrale Datenanalysen, ein einheitliches Risikomanagement sowie digital geführte Prüfungen im Vordergrund. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Nicht mehr die einzelne Kontrolle vor Ort prägt das Prüfungsrisiko, sondern das Gesamtbild der Daten, das die FKS aus verschiedenen Quellen über Jahre hinweg aufbaut.