Setzt sich ein Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs über die Verpflichtung zur ausschließlich eigenen – höchstpersönlichen –Nutzung durch Überlassung des nur für seinen Zugang erzeugten Zertifikats und der dazugehörigen Zertifikats-PIN an Dritte oder auf andere Weise bewusst hinweg, muss er sich in diesem Regelungszusammenhang das von einem Dritten abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis auch dann wie ein eigenes zurechnen lassen, wenn die Abgabe ohne seine Kenntnis erfolgt ist ...
Zwar hat der BFH (27.4.22, XI B 8/22) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der auch Steuerberater ist, das beA nutzen muss, wenn er als Rechtsanwalt gegenüber dem (Finanz-)Gericht auftritt. Im Umkehrschluss könnte man ...
Die einfache Signatur i. S. d. § 130 a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder ...
Der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei Bemessung der Monatsfrist nach § 187 Abs. 1 BGB wird nicht mitgerechnet. Das bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert. Eine solchermaßen fehlerhafte Fristberechnung eines rechtskundigen Prozessbevollmächtigten steht, da regelmäßig fahrlässig, einer Wiedereinsetzung entgegen (BFH 1.9.22, VI R 8/22).
Mit Wirkung zum 1.8.22 sind Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft getreten, die eine Überarbeitung von Musterarbeitsverträgen erforderlich machen. Die gute Nachricht aber ist, dass für ...
Auch wenn der Berufsangehörige die Lohnbuchhaltung führt, ist er zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen weder berechtigt noch verpflichtet. Tauchen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art ...
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Endet die Beauftragung, ist der Steuerberater grundsätzlich zur Herausgabe der Handakten an den Mandanten verpflichtet. Dies ergibt sich aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag i. V. mit dem Auftragsrecht (§ 675 BGB i. V. m. § 667 BGB). Die Berufsordnung konkretisiert diese Verpflichtung insofern, als dies die „Aufforderung“ des (ehemaligen) Mandanten voraussetzt (§ 13 Abs. 4 BOStB). Dabei kommt es vor, dass die Herausgabe unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen noch offener Honorarforderungen ...