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  • 20.10.2022 · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Fehlerhafte Fristberechnung im Revisionsverfahren

    | Der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei Bemessung der Monatsfrist nach § 187 Abs. 1 BGB wird nicht mitgerechnet. Das bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert. Eine solchermaßen fehlerhafte Fristberechnung eines rechtskundigen Prozessbevollmächtigten steht, da regelmäßig fahrlässig, einer Wiedereinsetzung entgegen (BFH 1.9.22, VI R 8/22). |

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