17.07.2026 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Indizien für den Zugang der Prüfungsanordnung
Der „Absendevermerk“ dokumentiert nur den internen Versand durch den Innendienst, nicht die tatsächliche Aufgabe zur Post und erst recht nicht den Zugang beim Empfänger (FG Düsseldorf 29.4.26, 14 K 1177/22 F).
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