Die Personalgewinnung, -führung und -weiterqualifizierung dürfte für alle Steuerkanzleien zu den wichtigsten Aufgaben gehören und in Zeiten des Fachkräftemangels von existenzieller Bedeutung werden. Nachfolgend stelle ich die zehn wichtigsten Regeln der Personalführung vor, wobei Auswahl und Bewertung der einzelnen Regeln natürlich subjektive Einschätzungen wiedergeben. In den vergangenen Jahren habe ich als Verantwortlicher der marktführenden Zeitschriften zur Kanzleiführung Kanzleien kennengelernt, die ...
Scheidet der einzige promovierte Namensgebers einer als StB-Gesellschaft anerkannten Partnerschaft aus, dürfen die übrigen Partner den bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel weiterführen, wenn der ...
Es ist möglich, eine Steuerkanzlei als Marke aufzubauen und zu führen. Ziel der Markenbildung ist, über eine bekannte Marke Mandanten leichter zu gewinnen und bei einem Mitarbeiter- oder Partnerwechsel an die Kanzlei ...
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Formulierung im Arbeitszeugnis „Der Kläger hat das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen“, wenn die Parteien sich in dem nach einer Arbeitgeberkündigung abgeschlossenen Abwicklungsvereinbarung darauf verständigt haben, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ordentlich aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden ist (LAG Hamm 14.2.18, 2 Sa 1255/17).
Einen steuerlichen Berater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln, wenn er bei der Erstellung der Steuererklärung die ihm zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem ...
Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ist ein Kündigungsgrund, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigt (LAG Düsseldorf 10.7.18, 8 Sa 87/18).
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Das BMF regiert auf die Kritik des DStV mit einem Schreiben, dessen Kernaussage lautet: „Die (zumindest zeitweise) Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch ist ein formeller Mangel, der bei der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine eventuelle Verwerfung der Buchführung nach § 158 AO regelmäßig außer Betracht bleibt. Voraussetzung ist, dass der Zahlungsweg ausreichend dokumentiert wird und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestandes jederzeit besteht.“