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  • · Nachricht · Kündigung

    Eigenmächtig genommener Urlaub rechtfertigt fristlose Kündigung

    | Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ist ein Kündigungsgrund, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigt (LAG Düsseldorf 10.7.18, 8 Sa 87/18). |

     

    Die Klägerin hatte für die Prüfungen eines berufsbegleitenden Studiums genehmigten Urlaub. Nach der Prüfung machte sie (nicht genehmigten) Urlaub auf Mallorca. Auch eine E-Mail ihres Vorgesetzten, dass ihre Anwesenheit aus dienstlichen Gründen erforderlich sei, bewegte sie nicht zur Rückkehr. Das Unternehmen kündigte ihr fristgerecht.

     

    Das LAG führte aus, dass auch ein Grund für eine (fristlose) Kündigung gegeben sei. Spätestens mit der Reaktion auf die E-Mail des Vorgesetzten habe die Klägerin ernsthaft zu erkennen gegeben, dass sie an dem eigenmächtig genommenen Urlaub festhalte und nicht zur Arbeit kommen werde. Damit habe sie ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich verletzt. Einer Abmahnung habe es nicht bedurft und die Interessenabwägung falle in Anbetracht der kurzen Beschäftigungsdauer (ca. 3 Jahre) zulasten der Klägerin aus.

    Quelle: ID 45402419

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