Ein laufendes Insolvenzverfahren führt nicht automatisch zum Widerruf der beruflichen Zulassung. Es muss aber stets sichergestellt sein, dass Mandanteninteressen durch die wirtschaftliche Schieflage nicht gefährdet sind (FG Hamburg 4.5.21, 6 K 35/20, NZB BFH VII B 90/21).
Viele Fortbildungskurse zur/m Fachassistenten/in Digitalisierung und IT beginnen im September. Die Prüfungen sollen im März 2022 stattfinden. Nähere Informationen gibt es bei den Steuerberaterkammern.
Das OLG Schleswig (29.11.19, 17 U 80/19) umreißt die Pflichten des Steuerberaters, wenn dessen Mandant möglicherweise überschuldet und damit insolvenzantragspflichtig ist. Die Entscheidung erging vor den Änderungen ...
Ein Minderheitsgesellschafter ohne umfassende Sperrminorität besitzt nicht die zur Annahme von Selbstständigkeit erforderliche Rechtsmacht. Daran ändert auch eine als Innengesellschaft bürgerlichen Rechts vereinbarte notarielle Poolvereinbarung nichts, nach der die Mitglieder des Pools verpflichtet sind, ihr Stimmrecht gegen nicht gebundene Gesellschafter nach interner Beschlussfassung einheitlich nur durch den Minderheitsgesellschafter auszuüben (BSG 7.7.2, B 12 R 17/18).
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus für die Fördermonate Juli bis September 2021 ist bis zum 31.10.21 möglich. Der Antrag muss über Berufsangehörige als prüfende Dritte erfolgen.
Laut dem Entwurf der Verordnung über die Prüfung zum Zertifzierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurden Steuerberater/innen wiederum nicht explizit in den Kreis der von der Prüfung befreiten ...
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (4.5.21, 5 Sa 319/20) hat entschieden, dass eine Drohung mit Krankschreibung (an sich) einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.