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  • · Nachricht · Kündigung

    Drohung mit Krankschreibung als Grund einer fristlosen Kündigung

    | Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (4.5.21, 5 Sa 319/20) hat entschieden, dass eine Drohung mit Krankschreibung (an sich) einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt. |

     

    Mit diesem Verhalten bringt der Arbeitnehmer zum Ausdruck, dass er notfalls seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht missbrauchen wird, um den ArbG zum Einlenken zu bewegen.

     

    Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin fristlos gekündigt, die schon eine ordentliche Eigenkündigung eingereicht hatte. Das LAG hielt die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin bis zum regulären Ende des Arbeitsverhältnisses (rund ein Monat) dennoch für zumutbar, weil schon länger Konflikte in der Belegschaft schwelten, die Drohung eine spontane und unüberlegte Reaktion angesichts dieser Konfliktlage war und das Verhalten der Mitarbeiterin über zehn Jahre keinen Grund zur Beanstandung gegeben hatte.

    Quelle: ID 47540765

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