· Nachricht · Corona-Pandemie
Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus können gestellt werden
| Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus für die Fördermonate Juli bis September 2021 ist bis zum 31.10.21 möglich. Der Antrag muss über Berufsangehörige als prüfende Dritte erfolgen. |
Die Bedingungen entsprechen im Wesentlichen der Überbrückungshilfe III. Neu sind die Personalkostenhilfe in Form der Restart-Prämie, Unterstützung für gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, um eine Insolvenz zu vermeiden und eine Positivliste förderbarer baulicher Maßnahmen und anderer Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und zur Digitalisierung.
Weiterführende Hinweise
- Kurzüberblick (BMWi)
- FAQ-Katalog (BMWi)
- Portal für die Antragstellung