Ein Syndikusrechtsanwalt, der für einen Verband nach den Bestimmungen des ArbGG und der BRAO erlaubte Rechtsdienstleistungen gegenüber den Verbandsmitgliedern erbringt, ist berechtigt und verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen, wenn er gegenüber einem Gericht tätig wird und beispielsweise ein Rechtsmittel einlegt (BAG 23.5.23, 10 AZB 18/22, Beschluss).
Da Steuerberatern ab dem 1.1.23 mit dem beSt ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, sind strenge Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen, wenn dieser Übertragungsweg für vorbereitende ...
Wie lassen sich Kapazitätsengpässe im Kanzleialltag erfolgreich lösen? Über diese und andere aktuelle Themen dreht sich das kostenfreie Event „Engpass Nr. 1: Fehlende Kapazitäten“ am Montag, den 12.06.
Wer einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellt, muss innerhalb der Begründungsfrist auch die Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, dass er seinen Antrag rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses gestellt hat (BFH 5.4.23, I B 98/21).
Mit der Berufsrechtsreform (BGBl I 21, 2363) wurden zum 1.8.22 die Möglichkeiten für Steuerberater erweitert, sich mit Angehörigen anderer Berufe zusammenzuschließen. Berufsausübungsgesellschaften (BAG) sind nun ...
Vom 1.7.23 an soll für weitere Beratungsstellen i. S. d. § 34 Abs. 2 StBerG die Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer beantragt werden können. Die hierfür erforderlichen ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
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Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 S. 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, handelt es sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift i. S. d. § 189 ZPO mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt (BGH 15.3.23, VIII ZR 99/22).