Der die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens führende Steuerberater hat nicht automatisch für die steuerlichen Vermögensinteressen sämtlicher Arbeitnehmer einzustehen. Eine derartige Erweiterung der Haftung ist unzumutbar, weil sie die Haftung des betroffenen Steuerberaters in unabsehbarer Weise ausweiten würde (OLG Frankfurt am Main, 14.9.17, 8 U 240/16).
Der Mandant hat i. d. R. keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte Steuerberater, gegen den sich der Anspruch richtet, die in einem Steuerbescheid oder ...
Eine freiwillig akzeptierte Geldauflage gemäß § 153a StPO kann nicht Gegenstand eines Schadenersatzanspruchs sein, wenn nicht besondere Umstände für die Ersatzpflicht des Steuerberaters sprechen (LG Köln 4.10.
Gemäß § 64 S. 1 GmbHG sind Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Bei einer entsprechenden Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH durch den Insolvenzverwalter, ist die D&O-Versicherung nicht eintrittspflichtig (OLG Düsseldorf 20.7.18, I-4 U 93/16, NZI 18, 785). Dies hat auch im Zusammenhang mit der zunehmenden Inanspruchnahme von Beratern (im ...
Die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Arbeitnehmers setzt eine vertiefte sozialversicherungsrechtliche Prüfung voraus und hat mit steuerrechtlichen Fragen nichts zu tun. Dies ist keine ...
Erweist sich der Mandant für die ihm eingehend erteilten Hinweise und Gestaltungsvorschläge als unzugänglich, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Beraters, die Eindringlichkeit seiner Belehrung zu steigern, ...
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Ob das Beschäftigungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers abhängig oder selbstständig anzusehen ist, gehört grundsätzlich nicht zu den Prüfungspflichten eines Steuerberaters (OLG Köln 6.8.18,16 U 162/17).