Der Mandant hat i. d. R. keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte Steuerberater, gegen den sich der Anspruch richtet, die in einem Steuerbescheid oder einem Schreiben des FA enthaltene Rechtsansicht als unrichtig bezeichnet und zur Einlegung eines Rechtsbehelfs rät (BGH 25.10.18, IX ZR 168/17).
Eine freiwillig akzeptierte Geldauflage gemäß § 153a StPO kann nicht Gegenstand eines Schadenersatzanspruchs sein, wenn nicht besondere Umstände für die Ersatzpflicht des Steuerberaters sprechen (LG Köln 4.10.
Gemäß § 64 S. 1 GmbHG sind Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet ...
Die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Arbeitnehmers setzt eine vertiefte sozialversicherungsrechtliche Prüfung voraus und hat mit steuerrechtlichen Fragen nichts zu tun. Dies ist keine Nebenleistung des Steuerberaters i. S. von § 5 Abs. 1 RDG, sondern betrifft ein Rechtsgebiet, auf dem der Steuerberater zu beraten weder verpflichtet noch berechtigt ist (LG Münster 25.7.18, 110 O 68/17).
Erweist sich der Mandant für die ihm eingehend erteilten Hinweise und Gestaltungsvorschläge als unzugänglich, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Beraters, die Eindringlichkeit seiner Belehrung zu steigern, ...
Ob das Beschäftigungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers abhängig oder selbstständig anzusehen ist, gehört grundsätzlich nicht zu den Prüfungspflichten eines Steuerberaters (OLG Köln 6.8.18,16 U 162/17).
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Die Beiträge einer Rechtsanwalts-Sozietät für ihre eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung führen bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn (FG Thüringen 8.11.17, 3 K 337/17, Rev. BFH VI R 12/18).