Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können (BGH 26.9.24, III ZB 82/23, Beschluss).
Ein Terminsverlegungsantrag beim FG ist formlos möglich. Ferner bedarf es im Fall der Verlegung wegen Krankheit zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht eines amtsärztlichen Attests, es genügt eine einfache ...
Das FG Münster (20.6.24, 5 K 150/24 U) hat entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt wird, wenn ein Klageauftrag aufgrund von organisatorischen Mängeln in der Kanzlei des ...
Hat der Steuerpflichtige einen Steuerberater eingeschaltet, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser die ihm übertragene Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen kann, wozu auch gehört, dass er dem Steuerberater eine ...
Das BMF hat am 11.10.24 den Entwurf einer „Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe“ veröffentlicht.
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Der BFH hat entschieden, dass es für den wirksamen Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts unerheblich ist, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten beim Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (BFH 8.2.24, VI R 25/21).