Der BFH hat entschieden, dass es für den wirksamen Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts unerheblich ist, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten beim Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (BFH 8.2.24, VI R 25/21).
Der BFH hat entschieden, dass den Prozessbevollmächtigten eine eigene Pflicht zur Fristenkontrolle trifft, wenn ihm der Vorgang zur Bearbeitung vorgelegt wird. Er darf somit nicht blind seinem Kanzleipersonal vertrauen ...
Die Schlussanträge des Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona im Vorlageverfahren vor dem EuGH (4.7.24, C-295/23) könnten weitreichende Konsequenzen für die Zukunft des Fremdbesitzverbots bei rechtsberatenden ...
Das „Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ verfolgt insbesondere das Ziel, den betroffenen Organen die Möglichkeit einzuräumen, Versammlungen künftig in hybrider oder virtueller Form abzuhalten. Hintergrund des Gesetzes sind die Erfahrungen, die die Kammern in den Zeiten der COVID-19-Pandemie gemacht haben, als sie in ihrer ...
Der BGH (6.2.24, II ZB 23/22, Beschluss) hat entschieden, dass Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.24 nicht mehr verpflichtet sind, den Namen eines Partners im Firmennamen zu führen. Es reicht aus, den Zusatz ...
Der BFH (30.8.24, V R 1/24, Beschluss) hat die Revision eines Klägers als unzulässig verworfen, weil die Revisionsschrift in einem falschen Dateiformat eingereicht wurde. Die Prozessbevollmächtigten hatten das ...
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
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Steuerberater haben ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mandanten, die die Rechnung nicht zahlen, was sich in der Praxis häufig als durchaus wirksames Mittel erweist. Jedoch gibt es mittlerweile Entscheidungen, wonach die Mandanten einen Auskunftsanspruch nach DSGVO haben, gegenüber dem ein Zurückbehaltungsrecht nicht greift. Damit läuft das Zurückbehaltungsrecht gegenüber natürlichen Personen als Mandanten ins Leere, wenn der Gesetzgeber nichts unternimmt.