Steuerberater haben ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mandanten, die die Rechnung nicht zahlen, was sich in der Praxis häufig als durchaus wirksames Mittel erweist. Jedoch gibt es mittlerweile Entscheidungen, wonach die Mandanten einen Auskunftsanspruch nach DSGVO haben, gegenüber dem ein Zurückbehaltungsrecht nicht greift. Damit läuft das Zurückbehaltungsrecht gegenüber natürlichen Personen als Mandanten ins Leere, wenn der Gesetzgeber nichts unternimmt.
Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen ...
Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer ...
Das FG Niedersachsen (2.7.24, 7 K 186/23 und 7 K 187/23) hat die Wirksamkeit der „Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer“ (StBPPV) bestätigt. Die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) sei verfassungsgemäß. Der BFH (17.4.24, X B 68,69/23) hatte zuvor Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit geäußert.
Der EuGH befasst sich derzeit in mehreren Verfahren mit dem Berufsgeheimnis von Steuerberatern und der Kapitalbindung in Kanzleien. Diese Entscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf das Berufsrecht von ...
Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte gelten ab 2025 als am vierten Tag nach deren Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, statt wie bisher nach drei Tagen. Die Neuregelung gilt für Verwaltungsakte, die nach dem 31.
Nachlassverbindlichkeiten: So gestalten Sie optimal
Schöpfen Sie das Gestaltungspotenzial, das der Gesetzgeber beim Ansatz von Nachlassverbindlichkeiten bietet, optimal aus! Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge gibt Ihnen einen systematischen Überblick über die aktuellen Grundsätze, die jüngste Rechtsprechung u.v.m.
Webinar zu den Brennpunkten in der Lohnsteuer- und SV-Prüfung
Hoher Zeitaufwand, saftige Nachzahlungen? Durch eine gute Vorbereitung auf die Betriebsprüfung lässt sich das vermeiden! Das Webinar „Brennpunkte in der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung“ macht Sie mit wichtigen Anforderungen vertraut und gibt Tipps für einen reibungslosen Prüfungsablauf.
Die smarte juris Business-Lösung juris Steuerberater Praxis vernetzt Praxisliteratur des IWW Instituts und des Stollfuß Verlags mit Vorschriften sowie hilfreichen Tools. Intuitiv recherchieren Sie Handlungsempfehlungen, Rechtsgrundlagen, Hintergründe. So sicher Sie sich ab und arbeiten effizienter.
Berufsrechtlich gilt für Steuerberater (noch) § 9 Abs. 1 StBVV, wonach sie ihre Rechnungen zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in Textform zu erstellen haben. Das Zustimmungserfordernis des Mandanten zur Textform ist mit Einführung der E-Rechnung nicht mehr haltbar. Es ist daher davon auszugehen, dass das Zustimmungserfordernis gestrichen wird, so wie es für die Rechtsanwälte seit 17.7.24 bereits der Fall ist (vgl. § 10 Abs. 1 RVG).