Der Begriff der „Compliance“ hat in den letzten Jahren in vielen Wirtschaftssektoren an Bedeutung gewonnen. Auch für Rechtsanwälte und Steuerberater steht die Frage im Raum, ob es notwendig wird, einen speziellen Compliance-Beauftragten zu benennen, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Dieser Beitrag beleuchtet die berufsrechtlichen Compliance-Vorgaben für Rechtsanwälte und Steuerberater und zeigt auf, welche Aufgaben ein Compliance-Beauftragter in einer Kanzlei übernehmen könnte.
Der BFH (22.10.24, VIII R 19/22) hat erstmals eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtbenutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) gewährt. Diese Entscheidung könnte ...
Der BGH (11.11.24 AnwZ (Brfg) 35/23) hat die Beitragspraxis für Steuerberater in Rechtsanwaltskammern für verfassungswidrig erklärt (Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG). Gleichzeitig wurde eine ...
Seit dem 1.1.23 nutzen Steuerberater das beSt für ihre digitale Korrespondenz. Die Sicherheitszertifikate, die diese Kommunikation schützen, haben eine begrenzte Gültigkeit und müssen nun erstmals erneuert werden. Die Zertifikate sind aus Sicherheitsgründen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Besonders dringlich ist der Wechsel für Nutzer, die Ende 2022 oder Anfang 2023 die „Fastlane“ zur Registrierung nutzten. Für die Mehrheit der Mitglieder wird der Zertifikatswechsel ab 2025 relevant.
Das LSG NRW (24.7.24, L 10 KR 343/24 B ER, Beschluss) hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse ihren Insolvenzantrag wegen eines Ermessensfehlers gegen einen Steuerberater zurücknehmen muss.
Am 30.12.24 wurde die „Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. 24 I Nr. 443) veröffentlicht, nachdem sie zuvor am 20.12.24 den Bundesrat ...
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Der BGH (18.4.24, IX ZR 89/23) hat entschieden, dass eine Online-Plattform, die Anwälten Mandanten vermittelt, gegen das Provisionsverbot nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO verstößt. Durch die §§ 9, 9a StBerG gilt auch für Steuerberater ein Provisionsverbot, weshalb diese Entscheidung auch für Steuerberater gilt.