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  • · Nachricht · Berufsrecht

    EuGH prüft Berufsgeheimnis und Kapitalbindung bei Steuerberatern und Rechtsanwälten

    | Der EuGH befasst sich derzeit in mehreren Verfahren mit dem Berufsgeheimnis von Steuerberatern und der Kapitalbindung in Kanzleien. Diese Entscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf das Berufsrecht von Steuerberatern und Rechtsanwälten in der EU haben. Im Fokus stehen die Fragen der Verschwiegenheitspflicht sowie die Kapitalbeteiligung von nicht-rechtsberatenden Gesellschaften an Anwaltskanzleien. |

     

    In drei aktuellen Verfahren beschäftigt sich der EuGH mit wichtigen berufsrechtlichen Fragen für Steuerberater und Rechtsanwälte.

     

    • Das Urteil EuGH (29.7.24, C-623/22) betrifft die Frage, ob das Berufsgeheimnis für Berufe wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im gleichen Umfang wie für Rechtsanwälte gilt. Die Kläger aus Frankreich und Belgien hatten gefordert, dass Steuerberater bei der Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen dieselben Rechte wie Rechtsanwälte haben sollten. Der EuGH entschied jedoch, dass Rechtsanwälte aufgrund ihrer speziellen Rolle im Gerichtsverfahren einen besonderen Schutz genießen, der nicht auf Steuerberater ausgeweitet wird.

     

    • Ein weiteres Verfahren (EuGH C-432/23) untersucht, ob Steuerberater und andere Berufsgruppen, die zur Rechtsberatung befugt sind, ebenfalls unter das Anwaltsgeheimnis fallen können. Der Generalanwalt schlug vor, dass Steuerberater, die in ihrer Funktion als „unabhängige Organe der Rechtspflege“ tätig sind, ebenso wie Anwälte behandelt werden sollten, sofern sie nach nationalem Recht befugt sind, rechtliche Beratung anzubieten.

     

    • Ein drittes Verfahren (EuGH, C-295/22), befasst sich mit der Kapitalbindung bei Anwaltskanzleien. Der EuGH prüft, ob eine österreichische Gesellschaft 51 % des Kapitals einer in Deutschland ansässigen Rechtsanwaltsgesellschaft erwerben darf. Die Münchener Rechtsanwaltskammer hatte dies untersagt, da nur bestimmte Berufsgruppen Anteile an Anwaltskanzleien halten dürfen. Der Generalanwalt kritisierte die deutsche Regelung als inkohärent und nicht mit den Grundsätzen des freien Kapitalverkehrs in der EU vereinbar (s. a. Radunski KP 24,

     

    Die aktuelle Rechtsprechung könnte wesentliche Änderungen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Kanzleien in der gesamten EU mit sich bringen. Das Berufsgeheimnis ist ein zentrales Element des anwaltlichen Berufsrechts, doch die Frage, ob ähnliche Regelungen auch für andere Berufe gelten, wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Die Kapitalbindung von Kanzleien und die Beteiligung von nicht-rechtsberatenden Gesellschaften an Anwaltskanzleien ist ebenfalls ein Thema, das in vielen EU-Mitgliedstaaten kontrovers diskutiert wird.

    Quelle: ID 50034399