Die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs darf nicht mit dem pauschalen Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die antragstellende Person den Widerspruch selbst hätte einlegen können. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss bekräftigt. Da die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs auch von dessen sorgfältiger Begründung abhängen, bedarf die Ablehnung der Beratungshilfe in solchen ...
Arbeitet ein Rechtsanwalt beruflich mit einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) zusammen, muss er auf dem Kanzleibriefkopf die Art der Kooperation klarstellen (AGH Rheinland-Pfalz 26.2.15, 1 AGH 6/14, Abruf-Nr. 145621 ).
Buchführungshelfer sind nicht verpflichtet, die von ihnen angebotenen
Tätigkeiten im Einzelnen aufzuführen, wenn sie unter Begriffen wie „Buchhaltungsservice“ werben. Sie müssen dann aber die Gefahr der ...
Mandantenrundschreiben erfreuen sich bei Steuerberatern äußerster Beliebtheit. Allgemeine Informationen, die für das Gros der Mandanten von Bedeutung oder zumindest von Interesse sind, können so in verständlicher Form kommuniziert werden, ohne dass zeitintensive Einzelanschreiben oder gar -gespräche erforderlich sind. Der Berater bleibt „in Erinnerung“ und erzeugt beim Mandanten häufig auch neuen Beratungsbedarf. Derartige Rundschreiben schützen den Berater aber in der Regel nicht vor einer Haftung.
Die X-Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in den Niederlanden hatte das Finanzamt Hannover-Nord verklagt, da ihr das Recht versagt wurde, ihre Tätigkeit für ihre in Deutschland ansässigen Mandanten auszuüben.
Bereits seit 1961 regelt das Steuerberatungsgesetz (StBerG) die Berufsausübung der Steuerberater. Veränderungen bzw. Anpassungen sind seit diesem Zeitpunkt nur in Teilbereichen und zumeist vor dem Hintergrund einer ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Das FG Neustadt hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinn-einkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim FA einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne erzielt (FG Rheinland-Pfalz 15.7.15, 1 K 2204/13, Abruf-Nr. 145333 ).