Wird ein Verwaltungsakt vom Finanzbeamten in den Briefkasten des Adressaten/Zustellungsbevollmächtigten eingeworfen, ist er bekanntgegeben, wenn er so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich ist und von ihm auch erwartet werden kann (FG Baden-Württemberg 15.4.15, 1 K 23/13, Abruf-Nr. 145874 ).
Bei Übernahme eines Mandats stellt der neu beauftragte Steuerberater manchmal fest, dass eine bestimmte Gestaltung des Vorberaters fehlerhaft ist. Hat er eine Verpflichtung, den neu gewonnenen Auftraggeber auf Fehler ...
Die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht rechtfertigt keine Weigerung, eine zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG abzugeben (FG Köln 15.4.15, 2 K 3593/11, Abruf-Nr. 145833 , Rev. BFH XI R 15/15).
Gegen einen wegen versuchten Prozessbetrugs rechtskräftig verurteilten Berufsangehörigen sind zusätzliche standesrechtliche Maßnahmen zwingend erforderlich, um ihn zur Erfüllung seiner Berufspflichten anzuhalten ...
Insolvenzverwalter können vom Finanzamt regelmäßig Einsicht in die den insolventen Schuldner betreffenden steuerlichen Unterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis dem entgegensteht. Dies hat das OVG ...
Kann ein Steuerberater die Arbeit niederlegen (z.B. indem er die Steuererklärungen nicht ans FA sendet), wenn er nicht sicher ist, dass sein Honorar gezahlt wird? Was passiert, wenn das FA bei einem Mandanten bereits ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Familienvaters vor dem FG München (8 K 2426/15) gegen den zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014. Mit dem Freibetrag soll das Existenzminimum für Kinder im Steuerrecht freigestellt werden.