Der Steuerberater muss bei Mandatsbeendigung Unterlagen des Klienten herausgeben. Hierzu zählen auch vorbereitende Arbeitsergebnisse, wie z. B. Buchführungsbestandteile und etwaige elektronische Daten (LG Frankfurt/Main 24.6.18, 5-35 StL 4/16).
Rechtsanwälte und Steuerberater sind verpflichtet, ihre Unterlagen aufzubewahren. Bei Rechtsanwälten beträgt die Frist 6 Jahre (seit 18.5.17) und bei Steuerberatern 10 Jahre (seit 12.4.08). Die Verjährungsfrist ...
Das Steuergeheimnis (§ 30 AO) steht der Einsichtnahme in steuerliche Unterlagen des Schuldners auch dann nicht entgegen, wenn der Insolvenzverwalter auf diese Weise denkbare Anfechtungsmöglichkeiten prüfen will ...
Die Steuerberaterkammer darf gegenüber einem kammerangehörigen Steuerberater - mangels Ermächtigungsgrundlage - nicht die Unzulässigkeit des Führens eines Doktortitels durch Verwaltungsakt festzustellen (FG Niedersachsen 17.5.18 , 6 K 10/17, NZB BFH VII B 110/18).
Scheidet der einzige promovierte Namensgebers einer als StB-Gesellschaft anerkannten Partnerschaft aus, dürfen die übrigen Partner den bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel weiterführen, wenn der ...
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingtem Fristversäumnis bei einer langfristig bekannten Erkrankung ist nicht möglich, da entsprechende Vertretungsvorsorge hätte getroffen werden müssen ...
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Der Vermögensverfall eines Steuerberaters wird nach seiner Vermögenssituation und Verletzung von Berufspflichten beurteilt (FG Hamburg 14.2.18, 6 K 199/17, NZB BFH VII B 50/18).