Führt das FG seine Prozessakte in Papierform, kann der Rechtsbeistand des Klägers nicht verlangen, dass ihm die Gerichtsakte und dort vorgelegte Behördenakten zur Akteneinsicht in seine Kanzleiräume übersandt werden (BFH 6.9.19, III B 38/19).
Die E-Mail-Kommunikation mit dem Mandanten sorgt gerade im Zeitalter der Digitalisierung und des Datenschutzes für zunehmende Diskussionen. Zu den Anforderungen an Musterformulierungen einer Vereinbarung mit dem ...
Steuerberater, die länger als einen Monat daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben, müssen einen allgemeinen Vertreter bestellen und dies der Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen (§ 69 Abs. 1 StBerG).
Hat das FA ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) eingerichtet, dann hat es für Dokumente von einem besonderen Anwaltspostfach (beA) den Zugang konkludent eröffnet. Die Einrichtung eines beBPo und dessen Bekanntgabe über das Adressverzeichnis des beA sind als konkludente Eröffnung des Zugangs anzusehen (FG Berlin-Brandenburg 25.9.19, 7 V 7130/19).
Die Finanzverwaltung versucht, mit dem Tempo der Digitalisierung Schritt zu halten. Anfang 2015 hatte sie daher die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und ...
Eine anwaltsgerichtliche Entscheidung lässt aufhorchen: Trotz erheblicher Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen hat das Anwaltsgericht keine Veranlassung gesehen, wegen Verletzung der Vorgaben zu ...
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Die gesetzliche Grundlage des Berufsstands, das Steuerberatungsgesetz, wurde zum 1.1.20 geändert und kaum einer nimmt Notiz davon. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ und das „Jahressteuergesetz 2019“ (Gesetz zur steuerlichen Förderung der E-Mobilität). Inhaltlich geht es u. a. darum, das StBerG an die DSGVO anzupassen. Auch wird der Berufsstand insgesamt „upgegradet“.