Wird eine Sozietät aufgelöst, müssen eine Menge Dinge geklärt werden – u.a. wer welche Mandanten weiterbetreut. § 26 BOStB gibt den Mandanten das Recht, ihren Bearbeiter selbst zu wählen. Die Sozietät muss hierüber informieren. In den weiterführenden Hinweisen am Ende dieses Beitrag finden Sie ein entsprechendes Musterschreiben.
Am 19.7.18 bekam Heiko Maas Post von der EU-Kommission – ein Aufforderungsschreiben im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2018/2171. Darin wirft die Kommission Fragen zu den reglementierten Berufen auf.
Der Steuerberater muss bei Mandatsbeendigung Unterlagen des Klienten herausgeben. Hierzu zählen auch vorbereitende Arbeitsergebnisse, wie z. B. Buchführungsbestandteile und etwaige elektronische Daten (LG ...
Rechtsanwälte und Steuerberater sind verpflichtet, ihre Unterlagen aufzubewahren. Bei Rechtsanwälten beträgt die Frist 6 Jahre (seit 18.5.17) und bei Steuerberatern 10 Jahre (seit 12.4.08). Die Verjährungsfrist beträgt bei beiden 3 Jahre (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Dadurch entsteht für beide Berufsgruppen ein interessantes Problem. Kann ein (Ex-)Mandant oder ein Insolvenzverwalter seinen Herausgabeanspruch aus §§ 667, 675 Abs. 1 BGB geltend machen, solange die Akten aufzubewahren sind, auch wenn die ...
Das Steuergeheimnis (§ 30 AO) steht der Einsichtnahme in steuerliche Unterlagen des Schuldners auch dann nicht entgegen, wenn der Insolvenzverwalter auf diese Weise denkbare Anfechtungsmöglichkeiten prüfen will ...
Die Steuerberaterkammer darf gegenüber einem kammerangehörigen Steuerberater - mangels Ermächtigungsgrundlage - nicht die Unzulässigkeit des Führens eines Doktortitels durch Verwaltungsakt festzustellen (FG ...
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Scheidet der einzige promovierte Namensgebers einer als StB-Gesellschaft anerkannten Partnerschaft aus, dürfen die übrigen Partner den bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel weiterführen, wenn der Ausgeschiedene oder seine Erben hierin einwilligen, auch wenn keiner der Verbliebenen selbst promoviert hat (BGH 8.5.18, II ZB 27/17).