Tritt ein Steuerberater gegenüber dem FA für einen Steuerpflichtigen auf, wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet. Ein Steuerbescheid, der diesem Steuerberater zugeht, ist wirksam bekanntgegeben. Dies gilt sowohl für die Rechtslage bis 31.12.16, also auch danach (wegen § 80 Abs. 2 S. 1 AO; BFH 16.3.22 VIII R 19/19).
Die Sozialversicherungspflicht ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BSG 28.6.22, B 12 R 4/20 R, ...
Hat der Prozessbevollmächtigte eine Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO erhalten, besteht Sicherheit darüber, dass der Sendevorgang erfolgreich war. Bleibt sie dagegen aus, muss dies den Rechtsanwalt zur ...
Wenn Sie über Ihre Kanzleiwebsite Online-Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern anbieten, dann achten Sie darauf, dass Sie über diese Website auch eine Kündigungsmöglichkeit anbieten, z. B. über einen „Kündigungsbutton“. Bis zum 30.6. haben Sie noch Zeit. Anderenfalls ist eine Abmahnung möglich.
Die Berufsrechtsreform zum 1.8.22 rückt näher. Sie hat auch Auswirkungen auf die Firmierung von Steuerberatungsgesellschaften. Da sich die Merkmale, die zum Führen der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ ...
Die Erstellung von Erklärungen zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte ist eine Vorbehaltsaufgabe. Es gibt allerdings eine Ausnahme in § 4 Nr. 4 StBerG für Hausverwaltungen. § 4 Nr. 4 StBerG lautet: „[Zur ...
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Verlangt ein Mandant wegen angeblicher mandatsbezogener Fehler Schadenersatz, tauchen im Zusammenhang mit der korrekten Berechnung des Regressanspruchs immer wieder grundlegende Probleme auf, die in diesem Beitrag aufgezeigt werden.