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  • · Nachricht · Steuerberaterplattform/beSt

    Der Entwurf für eine Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) liegt vor

    | Mit der Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer macht das BMF von der in § 86f StBerG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die Inhalte der §§ 86c bis 86e StBerG zu konkretisieren. Die Verordnung geht dabei auf eine ganze Reihe praxisrelevanter Punkte ein, wie z. B. weitere Zugangsberechtigungen zum beSt, Vertretung und Zustellungsbevollmächtigung sowie Sperrung und Löschung. Die Verordnung soll zum 1.1.23 in Kraft treten. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Alles Wichtige zum beSt und zur Steuerberaterplattform

    Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.

     

    Der IWW Informationsdienst KP Kanzleiführung professionell informiert regelmäßig in den kommenden Monaten über alle wichtigen Neuerungen:

     

    • Digitale Kanzleiprozesse ‒ Mit dem beSt von der analogen zur digitalen Unterschriftenmappe (KP 22, 164)
    • Alles Wichtige, damit Sie am 1.1.23 mit dem beSt sofort durchstarten können (KP 22, 149)
    • Die Steuerberaterplattform auf der Zielgeraden ‒ Interview mit BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum (KP 22, 146)
    • Digitalisierung des Berufsstands: Steuerberaterplattform und beSt ‒ Das kommt auf die Beraterschaft zu (Derlath, KP-Beitrag vom 9.8.22)
     
    Quelle: ID 48558716

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