Eine Anpassung der BOStB war insbesondere aufgrund des zum 1.8.22 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften erforderlich geworden. So verwendet die BOStB jetzt
z. B. den Begriff Berufsausübungsgesellschaft an den Stellen, an denen vormals Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gemeint waren. Auch wurde die BOStB an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (z. B. im Bereich der Werbung) angepasst und ...
Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass Steuerberater künftig vollständig aus der Geschäftsführung ihrer originären Berufsausübungsgesellschaften (BAG) ausgenommen sein können. Das würde eine ...
Ein auch als Rechtsanwalt zugelassener Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss seit 1.1.22 zwingend über das beA einreichen bzw. über einen anderen als sicher geltenden Übermittlungsweg (z. B. DE-Mail, § 52a Abs. 4 Nr. 1 FGO; FG Berlin-Brandenburg 8.3.22, 8 V 8020/22).
Tritt ein Steuerberater gegenüber dem FA für einen Steuerpflichtigen auf, wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet. Ein Steuerbescheid, der diesem ...
Die Sozialversicherungspflicht ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BSG 28.6.22, B 12 R 4/20 R, ...
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Hat der Prozessbevollmächtigte eine Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO erhalten, besteht Sicherheit darüber, dass der Sendevorgang erfolgreich war. Bleibt sie dagegen aus, muss dies den Rechtsanwalt zur Überprüfung und gegebenenfalls erneuten Übermittlung veranlassen. Die Kontrolle des Signaturvorgangs (§ 130a Abs. 3 S. 1 ZPO) allein reicht für eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle nicht aus (BGH 24.5.22, XI ZB 18/21, Beschluss).