Wenn Sie über Ihre Kanzleiwebsite Online-Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern anbieten, dann achten Sie darauf, dass Sie über diese Website auch eine Kündigungsmöglichkeit anbieten, z. B. über einen „Kündigungsbutton“. Bis zum 30.6. haben Sie noch Zeit. Anderenfalls ist eine Abmahnung möglich.
Die Berufsrechtsreform zum 1.8.22 rückt näher. Sie hat auch Auswirkungen auf die Firmierung von Steuerberatungsgesellschaften. Da sich die Merkmale, die zum Führen der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ ...
Die Erstellung von Erklärungen zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte ist eine Vorbehaltsaufgabe. Es gibt allerdings eine Ausnahme in § 4 Nr. 4 StBerG für Hausverwaltungen. § 4 Nr. 4 StBerG lautet: „[Zur ...
Verlangt ein Mandant wegen angeblicher mandatsbezogener Fehler Schadenersatz, tauchen im Zusammenhang mit der korrekten Berechnung des Regressanspruchs immer wieder grundlegende Probleme auf, die in diesem Beitrag aufgezeigt werden.
Stellt der Berufsträger Unstimmigkeiten oder Abweichungen zwischen den zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten und den Angaben im Transparenzregister fest, sind diese ...
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Bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokuments gehört es zu den nicht auf das Büropersonal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (BGH 8.3.22, VI ZB 78/21).